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Zur sicheren Handhabung brennbarer Stoffe sowie zur Dimensionierung von explosionsgeschützten
Geräten und von Schutzsystemen ist die Kenntnis
der gefährlichen Stoffeigenschaften, die durch sicherheitstechnische Kenngrößen quantitativ charakterisiert werden, notwendig. Diese Kenngrößen sind keine physikalischen Konstanten, sondern konventionelle Größen. Insbesondere deren Reproduzierbarkeit und Vergleichbarkeit ist an speziell festgelegte Prüfverfahren gebunden.
Sicherheitstechnische Kenngrößen
werden von IBExU auf der
Grundlage der einschlägigen Normen und Richtlinien bestimmt,
beispielsweise für |
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brennbare Stäube
- Staubexplosionsfähigkeit einschließlich:
- Maximaler Explosionsdruck
- Maximaler zeitlicher Druckanstieg
- KSt-Wert / Staubexplosionsklasse
- Untere Explosionsgrenze
- Sauerstoffgrenzkonzentration
- Mindestzündenergie
- Zündtemperatur
- Glimmtemperatur
- Selbstentzündungstemperatur
- Brennverhalten/Entzündlichkeit
- Elektrostatische Aufladbarkeit, elektrischer Widerstand
- Exotherme Zersetzung
- Deflagrationsfähigkeit
- Schlagempfindlichkeit
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brennbare Gase und Flüssigkeiten
- Flammpunkt
- Untere und Obere Explosionsgrenze
- Explosionspunkte
- Sauerstoffgrenzkonzentration
- Maximaler Explosionsdruck
- Maximaler zeitlicher Druckanstieg, KG-Wert
- Zündtemperatur
- Normspaltweite
- Exotherme Zersetzung
Hybride Gemische sowie Nebel/Aerosole
brennbarer Flüssigkeiten
- Explosionsfähigkeit
- Maximaler Explosionsdruck
- Maximaler zeitlicher Druckanstieg
- Untere Explosionsgrenze
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Die sicherheitstechnischen Kenngrößen, insbesondere von brennbaren
Gasen und Flüssigkeiten, können von IBExU auch unter "nicht
atmosphärischen Bedingungen" (erhöhter Gemischdruck, -temperatur,
erhöhter O2-Gehalt, besondere Oxidationsmittel,
siliziumorganische Verbindungen) ermittelt werden.
Dafür und für weitere Untersuchungen wurden von IBExU spezielle
Verfahren entwickelt.
IBExU führt auch diverse sicherheitstechnische Prüfungen nach
speziellen Normen durch, z. B. hinsichtlich einer Einstufung nach
Gefahrstoffverordnung oder nach Gefahrguttransportverordnung.
Ansprechpartner |
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